Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Foto Dirk Heidenblut
Antwort 08.06.2017 von Dirk Heidenblut SPD

(...) Grundsätzlich sind die Gesetzestexte eindeutig und besagen klar - Der Bund ist und bleibt unveräußerlich Eigentümer seiner Straßen (also keine Privatisierung). Er kann sich zur Verwaltung einer GmbH bedienen, dieser aber die Straßen nicht übertragen. (...)

Portrait von Martin Burkert
Antwort 08.06.2017 von Martin Burkert SPD

(...) Der Bundestag hat für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in den vergangenen Jahren deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt, auch um den Investitionsstau unserer Straßen zu beenden. (...) Trotzdem hat wohl noch niemand ernsthaft behauptet, Deutschland habe seine Entwicklungshilfe privatisiert. (...)

Portrait von Johannes Kahrs
Antwort 05.07.2017 von Johannes Kahrs SPD

(...) Was sich leider in Teilen der medialen Öffentlichkeit festgesetzt hat, ist eine Unterstellung: angeblich diene die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft nur dem Zweck, die deutschen Autobahnen zu privatisieren, sprich an private Investoren wie Versicherungskonzerne zu verhökern. Das ist grober Unfug. (...)

Portrait von Halina Wawzyniak
Antwort 08.06.2017 von Halina Wawzyniak Die Linke

(...) herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen empfehlen, diese Frage an Herrn Binninger zu stellen, da ich auch nur interpretieren könnte, was er gemeint hat und das wäre sicher nicht hilfreich. Zudem unterliege ich ja als Mitglied G10-Kommission der Geheimhaltungspflicht. (...)

Portrait von Clemens Binninger
Antwort 04.07.2017 von Clemens Binninger CDU

(...) Zur Kontrolle wurde das Unabhängige Gremium eingesetzt, welches aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof sowie einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof besteht. Dieses Gremium kontrolliert die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND und kann jederzeit die eingesetzten Selektoren überprüfen. Im BND-Gesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass „die Datenerhebung nur aus denjenigen Telekommunikationsnetzen erfolgen darf, die das Bundeskanzleramt zuvor durch Anordnung bestimmt hat“. (...)