Antwort 19.07.2021 von Jürgen Trittin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Einschränkung von Grundrechten darf in unserer Demokratie nur das allerletzte Mittel zur Gefahrenabwehr sein und muss eine absolute Notfallregelung bleiben.
Die Einschränkung von Grundrechten darf in unserer Demokratie nur das allerletzte Mittel zur Gefahrenabwehr sein und muss eine absolute Notfallregelung bleiben.
Der Besuch in Bars und Diskotheken ist 'vermeidbar', die Nutzung des ÖPNV dagegen für viele nicht.
Sehr geehrte Frau Frank,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.