(...) Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen sondern von anderen Faktoren, wie zum Beispiel dem Alter, dem Gesundheitszustand oder vom gewählten Leistungspaket des Versicherten ab. Neben den Leistungen aus der Direktversicherung würde sich z.B. auch ein zusätzlicher Nebenjob nicht auf den Beitrag auswirken. (...)
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(...) Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wurde mit dem Bundesteilhabegesetz aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Hierbei wurde eine Beteiligung des Leistungsberechtigten an den Leistungen mit einem Eigenbeitrag, soweit eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze überschritten wird, aber beibehalten. (...)
(...) Allerdings ist die Riester-geförderte, kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht das Gleiche wie eine Pflichtversicherung der RZVK-Saar. Während die Riester-Förderung die freiwillige Zusatzvorsorge gerade für Familien mit niedrigem Einkommen und Kindern fördern will, ist die von Ihnen angesprochene ZVK-Rente gerade keine freiwillige Betriebsrente, sondern wie der Name schon sagt, eine Pflichtversicherung. (...)
(...) Dezember 2016 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verabschiedet. Im parlamentarischen Verfahren werden die Fachpolitiker der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales in der SPD-Bundestagsfraktion für das Gesetz zuständig sein. Dort sammeln die Kolleginnen und Kollegen derzeit bereits Bürgereingaben und prüfen, inwiefern an dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung Änderungen vorgenommen werden müssen. (...)
(...) Letztlich springt die von vielen dieser Tage zu hörende Meinung „Keine Flüchtling„Keine Flüchtlingerror in Deutschland“ zu kurz. Sie ist falsch, weil sie suggeriert, wir wären mit einer anderen Politik im letzten Jahr nicht von Terror betroffen. (...)