Nicht nur die Lehrkräftebesoldung, sondern auch die Besoldung der Fach- und Schulleitungen wird laut Koalitionsvertrag stimmig und amtsangemessen angepasst.
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Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen dieser Entscheidung genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.
Ein attraktives Beamtentum liegt uns am Herzen. Eine Reform ist derzeit nicht vorgesehen. - zB. Laufende Tarifverhandlungen können sich auf Besoldung auswirken.
Die Landesregierung/das Finanzministerium arbeitet mit Hochdruck daran die Alimentation im Sinne des BVerfG-Urteils auch für Niedersachsen anzupassen.
Zum Sachverhalt kann ich Ihnen sagen, dass derzeit im Haushaltsausschuss eine Vorlage zum Besoldungsgesetz beraten wird, wo es um eine Zulage für das Jahr geht. Diese wird voraussichtlich im März 2026 im Landtag verabschiedet.