
Die Bundesregierung vermochte es trotz großer Ermessensspielräume in der Ausgestaltung des BBVAngG erneut nicht, einen verfassungsgemäßen Entwurf vorzulegen.
Die Bundesregierung vermochte es trotz großer Ermessensspielräume in der Ausgestaltung des BBVAngG erneut nicht, einen verfassungsgemäßen Entwurf vorzulegen.
vielen Dank für Ihre Frage. Gern werde ich diese Frage, wie von Ihnen gewünscht, intern beleuchten.
Parteien, noch können wir direkt auf eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens zur Beamtenbesoldung hinwirken
In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Es ist mir völlig unverständlich, warum die Ampel-Regierung immer noch keine konkreten Aussagen zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten macht.
Mein Kenntnisstand ist, dass das Verfahren leider noch andauert. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung schreitet aber voran und die Verbändeanhörung wird eingeleitet sowie der Entwurf entsprechend veröffentlicht. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass die Bundesregierung sich in absehbarer Zeit auf einen Gesetzentwurf einigen wird.