Antwort ausstehend von Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 18.10.2021 von Markus Buchheit AfD
Selbstverständlich lehne ich den barbarischen Akt der FGU kategorisch ab. In der Bundesrepublik ist es seit 2013 ein eigener Straftatbestand (§226a StGB).

Antwort ausstehend von Gunnar Beck AfD
Antwort ausstehend von Lars Patrick Berg Bündnis Deutschland
Antwort ausstehend von Christine Anderson AfD
Antwort 18.02.2021 von Bernhard Zimniok AfD
Weibliche Genitalverstümmelung bekämpft man nicht, indem man betroffene Reden hält, oder sich Sticker auf die Brust heftet.