Frage von Wolfgang U. • 12.08.2021

Antwort ausstehend von Linda Teuteberg FDP
Sehr geehrter Herr Liebing,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
In der „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ sind Antikörpernachweise " bewusst nicht als Nachweis für "genesene Personen" berücksichtigt.
ich bitte zu entschuldigen, dass Ihre Frage nicht zeitnah beantwortet wurde. Eine jetzige Antwort ist obsolet.
die nüchterne Antwort ist: weil Sie das Virus auch in sich tragen und weitergeben können, wenn Sie selbst ohne Krankheitssymptome sind.