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(...) In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gibt es in der Anlage 11 eine Liste, von Ländern, deren Führerscheine umgeschrieben werden können. Ein ausländischer internationaler Führerschein, z.B. also auch ein syrischer, wenn der überhaupt ausgestellt worden ist, berechtigt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes nur sechs Monate zum nicht gewerblichen Führen von Kraftfahrzeugen, kann jedoch auch danach noch unter erleichterten Bedingungen in eine deutsche Fahrerlaubnis „umgetauscht“ werden. (...)
(...) Als SPD würden wir gerne dafür sorgen, dass die Vorstandsbezüge und Boni ab einer Höhe von 500.000€ nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Dann wäre zumindest die steuerliche Alimentierung weg. (...)
(...) es ist nicht richtig, dass wir uns ausschließlich hinter verschlossenen Türen besprechen. Im Gegenteil, gerade bei den von Ihnen angesprochenen Problemen sind wir auf den Austausch mit den Betroffenen angewiesen. (...)