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Meine Antwort kann kurz ausfallen: Ja, ich werde in einem nächsten Wahlgang für Frau Brosius-Gersdorf stimmen. Ich halte sie für eine hervorragende Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht mit einwandfreiem Werdegang und bester Qualifikation.

Nach der kurzfristigen Absetzung der Wahlen zur Besetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2025 gilt es nun, die sitzungsfreie Zeit des Deutschen Bundestages zu nutzen, um eine tragfähige Lösung für die Nachbesetzungen in Karlsruhe zu finden.

Ich bin im Landtag von NRW als Sprecherin für Demokratie und Verfassungsschutz für Münster und Coesfeld tätig. Daher kann ich leider bei der Abstimmung im Bundestag nicht für Frau Brosius-Gersdorf abstimmen. Säße ich dort, würde ich es sofort tun!

Wir Grüne machen uns weiterhin dafür stark, dass alle im Richterwahlausschuss gewählten Personen dem Bundestag auch zur Wahl vorgeschlagen werden.

Frau Brosius-Gersdorf ist eine außerordentlich qualifizierte Juristin und wurde als gemeinsame Kandidatin vorgeschlagen. Sie hat im Richterwahlausschuss die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten – ein klares Zeichen für ihre fachliche und persönliche Eignung. Daran besteht für mich kein Zweifel. Bei einer Wahl hätte und würde ich sie ohne Zweifel wählen.