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Pascal Reddig
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Frage von Peter B. •

Wie wollen Sie in Zukunft gegen diese infame, rechte Hetze, wie sie gegen Frau Brosius Gersdorf in nie dagewesenem Ausmaß stattfand, vorgehen?

Sehr geehrter Herr Redding,

treten Sie entschlossen den demokratiefeindlichen Rechtsextremen entgegen. Gezielte Diffamierung in diesem Ausmaß und Verleumdung sind wahrscheinlich strafbar (§ 186/187 StGB) und dürfen keinen Platz in unserer politischen Landschaft bekommen. Jetzt erst recht: Die Ziele der Rechtsextremen durchkreuzen und für Brosius Gersdorf stimmen. #BrosiusGersdorfBleibt

Vielen Dank.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Den Vorwurf einer „rechten Kampagne“ gegen Frau Brosius-Gersdorf kann ich so nicht teilen. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass Lebensschützer reagieren, wenn jemand in wissenschaftlichen Veröffentlichungen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für jedes menschliche Leben in Frage stellt.

In der Vergangenheit sind auch von uns vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten als „zu konservativ“ abgelehnt worden – ohne dass jemand von einer linken Hetzkampagne gesprochen hätte. Eine Richterin oder ein Richter am Bundesverfassungsgericht benötigt eine breite Mehrheit des Parlaments – diese Mehrheit hatte Frau Brosius-Gersdorf nicht.

Ich habe persönlich entschieden, ihr nicht zuzustimmen. Die Wahl im Bundestag darf keine bloße Formalie sein, bei der Abgeordnete nicht eigenständig prüfen, ob eine Person für dieses Amt geeignet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Pascal Reddig, MdB

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