Antwort 20.09.2023 von Christof Rasche FDP
Meine Bezüge als Abgeordneter werden im „Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen“ geregelt.
Meine Bezüge als Abgeordneter werden im „Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen“ geregelt.
Als Bundestagabgeordneter verdiene ich im Monat 10.323, 29 Euro. Davon bezahle ich ca. 40% Steuern, also ca. 4.000 Euro pro Monat, und den sog. Mandatsträgerbeitrag, den jeder Abgeordnete an seine Partei einrichtet.
Lass' uns ins Gespräch kommen!
Ich habe vergangenes Jahr am Treffen in Lissabon teilgenommen.
Mein Arbeitsfeld wird zukünftig weitaus größer sein, als es noch zu den Zeiten war, als ich einer Fraktion angehörte