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Wichtig ist nach unserer Auffassung vor allem ein modernes Einwanderungsrecht, das auch einen einfacheren und schnelleren Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft ermöglicht.
Für uns Freie Demokraten ist das Wahlrecht ein staatsbürgerliches, sollte daher weiterhin den Staatsangehörigen unseres Landes vorbehalten bleiben.
Ja, eine solche Wahlrechtsreform erachte ich als sehr notwendig.
Bei der Sitzung des Koalitionsausschusses am 25. August 2020 haben sich CDU, CSU und SPD auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt.
Wir wollen also, dass Menschen, die keine EU-Staatsangehörigkeit aber ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, auf kommunaler Ebene wählen können.
dass eine Wahlrechtsreform möglichst schnell nach der Bundestagswahl in Angriff genommen werden muss, habe ich immer betont.