Nordrhein-Westfalen und der Bund sind nicht die einzigen, die dieses Modell gewählt haben.
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Eine abschließende rechtssichere Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der hessischen Besoldung ist erst möglich, wenn das BVerfG eine Entscheidung getroffen und seine Vorgaben konkretisiert hat
Die Nachzahlung zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation soll laut Referentenentwurf (Artikel 1, § 79 a) über einen einmaligen Ausgleichsbetrag erfolgen.
Bald wird ein Verbändegespräch zum Gesetzentwurf stattfinden. Die Verbände haben also umfangreich Möglichkeit zur Stellungnahme.
Natürlich werden auch die Stellungnahmen der Verbände berücksichtigt. Wir als SPD setzen uns dafür ein.
Danke für Ihre Frage, die aus Reihen der Legislative und so von meiner Seite aus nicht seriös beantwortet werden kann. Die von Ihnen angefragte Entscheidung, Hintergründe vorgelagerter Beratungen und Würdigungen, ebenso der hierfür erforderliche Zeitansatz unterliegen der richterlichen Unabhängigkeit.