
Antwort 09.02.2025 von Harald Orthey CDU
Die Transparenz bei Parteispenden ist gesetzlich klar geregelt. Spenden über 10.000 Euro werden im Rechenschaftsbericht veröffentlicht, Spenden über 35.000 Euro sogar unverzüglich und öffentlich einsehbar.

Die Transparenz bei Parteispenden ist gesetzlich klar geregelt. Spenden über 10.000 Euro werden im Rechenschaftsbericht veröffentlicht, Spenden über 35.000 Euro sogar unverzüglich und öffentlich einsehbar.
Ihre Kritik an der Verbeitragung von Direktversicherungen kann ich nachvollziehen. Um für Entlastung zu sorgen, wurden bereits in der vergangenen Wahlperiode (2020) die Freigrenzen bei den Betriebsrenten in einen Freibetrag umgewandelt.
Eine gerechtere Gestaltung der Beitragspflicht auf Basis solider Finanzierungsperspektiven
