Wie setzen Sie sich für ein faires Richterwahlverfahren ein und welche Informationsquellen nutzen Sie über die Kandidatinnen und den Kandidat?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
als CDU-Stammwähler bin ich entsetzt, wie der Ruf einer angesehenen Juristin und Kandidatin durch eine rechtsradikale Hetzkampagne mot Sachspenden Argumenten beschädigt werden konnte. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die MdB der CDU schlecht vorbereitet in die Richterwahl gegangen sind und auf eine böswillige Kampagne hereingefallen sind. Wenn bei jeder Richterwahl einzelne Aussagen aus früheren Wahlen zum Maßstab der Wahl erhoben werden, kann jeder Kandidat verunglimpft werden.
So verliert das BVerfG seine Würde und den tadellosen Ruf.

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ein faires Richterwahlverfahren ist für die Legitimität und Unabhängigkeit der Justiz von essenzieller Bedeutung. Um dies zu gewährleisten, gibt es in Deutschland bereits jetzt viele Regularien. Die Wahl erfolgt durch die demokratisch legitimierten Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Die geheime Wahl schützt die Gewissensfreiheit der Abgeordneten zusätzlich und verhindert taktisches oder fraktionsgesteuertes Abstimmungsverhalten. Zudem prüft der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags bereits vor der eigentlichen Wahl die fachliche Qualifikation, die juristische Erfahrung und die persönliche Integrität der Kandidaten. In der Regel stellen sich die Kandidaten auch unserem rechtspolitischen Sprecher vor.
Auf dieser Grundlage berate ich mich auch mit meinen Kollegen fraktionsintern über die Eignung der Kandidaten. Für mein Wahlverhalten sind vor allem juristische Qualifikationen und einschlägige Erfahrung ausschlaggebend.
Ein technischer Hinweis zum Schluss: Bitte schreiben Sie mir zukünftig direkt über das Kontaktformular des Deutschen Bundestags und nicht über einen nicht öffentlichen Drittanbieter. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anliegen direkt bei mir und meinem Büro eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sebastian Schmidt