
Sehr geehrter Herr Niederberger,
Sehr geehrter Herr Niederberger,
(...) Zum zweiten ergibt sich die Strafbarkeit einer Tat allein aus dem Strafgesetzbuch. Bitte schauen Sie in ein Gesetzbuch bzw. einen Strafrechtskommentar oder fragen Sie einen Rechtsanwalt, wenn sich diesbezüglich Fragen ergeben. (...)
(...) Nicht eine Neigung wird strafrechtlich verfolgt, sondern Taten, durch die Kinder körperlich und seelisch schwer mißhandelt und nachhaltig verletzt und häufig auf Dauer geschädigt werden. (...)
(...) Aus meiner Sicht ist klar, dass jemand, der entsprechende Kinderbilder käuflich erwirbt oder ebensolche verkauft, in die Persönlichkeitsrechte der Kinder eingreift. Dies muss pönalisiert werden. (...)
(...) Auch wenn Sebastian Edathy bisher kein illegales Verhalten angelastet werden kann, legitim ist es in meinen Augen nicht. (...)
(...) ich gebe Ihnen absolut recht, Menschen mit einer pädophilen Neigung benötigen vor allem Hilfe. (...) Ferner möchte ich Ihnen mitteilen, dass es wichtig ist in der Debatte festzuhalten, dass keine Neigung strafrechtlich belangt wird sondern eine konkrete Tat, durch welche Kinder seelischen und körperlichen Schaden erleiden. (...)