
(...) Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, Alternativen zu einer Haftstrafe intensiv zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Ersttäter mit kleineren Delikten. (...)
(...) Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, Alternativen zu einer Haftstrafe intensiv zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Ersttäter mit kleineren Delikten. (...)
(...) Ich denke, dass wir in Deutschland ein gutes Rechts- und Strafsystem haben und teile Ihre Kritik daran nicht. (...)
Sehr geehrte Frau Schwarzer,
(...) Sie stellen die richtigen Fragen. Ich kann die Sonderbehandlung von Steuerhinterziehern auch nicht nachvollziehen. Das zentrale Motiv zur Selbstanzeige ist nicht das im Strafrecht bekannte, als entlastend gewertete Motiv der "tätigen Reue", sondern schlicht die Angst vor Entdeckung seit der Staat Daten-CDs aufkauft. (...)
(...) Zunächst ist zu sagen, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, sondern nach §370 der Abgabenordnung liegt in Deutschland mit dem Tatbestand oder dem Versuch der Steuerhinterziehung eine Straftat vor. Im Falle einer Verurteilung kann, auf Grundlage des Gesetzes, eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder eine angemessene Geldstrafe verhängt werden. (...)