Dr. Axel Troost
Axel Troost
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Frage von Ulla S. •

Frage an Axel Troost von Ulla S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Troost,

ist es nicht so, dass in Deutschland Ersatzfreiheitsstrafen verhängt werden, nur weil ein(e) Verurteilte_r seine Geldstrafe nicht bezahlen konnte?
Oder weil jemand schwarz Bahn gefahren ist o.ä. Ich sende Ihnen diesen Link mit, in dem Sie sehen, dass sogar eine sage und schreibe 87 Jahre alte Frau wegen schwarzfahrens vor Gericht und in U-Haft kam:

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article123122842/87-jaehrige-Schwarzfahrerin-nach-U-Haft-wieder-frei.html

Bei vielen Menschen die Probleme mit der Justiz bekommen, liegen Probleme vor. Warum hilft der Staat Menschen mit Problemen nicht besser und warum gibt es für solche Taten keine andere Bestrafung als ggf. Gefängnis? Eine Freiheitsstrafe sollte doch nur im Notfall verhängt werden, oder wie sehen Sie das?

Herr Hoeneß hinterzog 18,5 Mio. Steuern und ist laut eigener Angabe kein " Sozialschmarotzer". Zumindest der Kommentator dieses Kommentars sieht das anders:

http://www.ksta.de/debatte/-hoeness-prozess-sozialschmarotzer-was-sonst-,15188012,26517042.html

Warum also diese Zweiteilung von Strafrecht und Steuerrecht? Wenn jemand reumütig ist, geht er m.W. im Strafrecht dennoch nicht automatisch straffrei aus.
Und selbst unter den einzelnen Steuerhinterzieher können Selbstanzeigen zu Ungleichbehandlungen führen, z.B. wenn jemand einfach kein Geld mehr hat, um die Steuerschuld nachzubezahlen und um sich ggf. einen guten Anwalt zu nehmen.Warum also die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht?

Warum bietet man Ersttätern, Menschen in Not, nicht generall an, ohne Gefängnisstrafe Ihre Situation zu ändern?
Aus meiner Sicht, müsste man zwischen Kapitalverbrechen/ finanziellen Delikte und Körperverletzungen usw. strikter unterscheiden.
Denn viele finanzielle Machenschaften wie z.B. Spekulationen auf Lebensmittel u.ä. werden m.W. bisher auch nicht bestraft.
Können Sie meinem Vorschlag zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schwarzer

Dr. Axel Troost
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Schwarzer,

ich schulde Ihnen noch eine Antwort auf Ihre Anfrage zur strafbefreienden Selbstanzeige.

Sie stellen die richtigen Fragen. Ich kann die Sonderbehandlung von Steuerhinterziehern auch nicht nachvollziehen. Das zentrale Motiv zur Selbstanzeige ist nicht das im Strafrecht bekannte, als entlastend gewertete Motiv der "tätigen Reue", sondern schlicht die Angst vor Entdeckung seit der Staat Daten-CDs aufkauft. Das rechtfertigt keine Sonderbehandlung. Letztlich kann bewusste, mit krimineller Energie durchgeführte Steuerhinterziehung im derzeitigen System dadurch straffrei bleiben. Das ist absurd. Trotzdem hält die Bundesregierung daran fest.

Wir haben deswegen einen Antrag gestellt, die strafbefreiende Selbstanzeige abzuschaffen ("Straffreiheit bei Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige abschaffen", siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/005/1800556.pdf ) Leider wurde er von den drei anderen Fraktionen abgelehnt.

Über diesen Aspekt hinaus sollte im Strafrecht nicht alles beim Alten bleiben. Die von Ihnen genannte Ersatzfreiheitsstrafe reißt Menschen aus ihrem sozialen Umfeld heraus, obwohl sie ein Gericht aus guten Gründen nur zu einer Geldstrafe verurteilt hat. Da machen andere Maßnahmen mehr Sinn. Zu diesen Fragen können Ihnen aber die Rechtspolitiker in meiner Fraktion besser Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Troost