Eine Sondersitzung des Parlamentes wird am 30.11.2022 einberufen. Auf dieser Sitzung wird ein Gesetzesentwurf eingebracht, in der die Gerechtigkeitslücke der Energiepauschale geschlossen wird. Ziel ist es noch in diesem Jahr, spätestens zum 01. Januar 2023, den Pensionärinnen und Pensionären die Pauschale auszuzahlen.
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die EPP erhalten Sie, sofern im Kalenderjahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Nach den Energiepreispauschalen und den Einmalzahlungen wurde durch die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom mittlerweile eine zielgerichtete Entlastung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Betroffenheit erreicht
Dies gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die im gesamten Jahr 2022 Krankengeld beziehen, das aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus entsteht.
Die Wohnortpflicht in Deutschland bei der Energiepreispauschale wird regelmäßig aber damit begründet, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders treffen.
Sollte es zu einer doppelten Auszahlung gekommen sein, korrigiert das Finanzamt die Auszahlungen mit der Einkommensteuerveranlagung 2022. Niemand ist mithin zweimal berechtigt.