Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Friedrich G. • 14.11.2022
Antwort von Hanna Naber SPD • 24.11.2022 Eine Sondersitzung des Parlamentes wird am 30.11.2022 einberufen. Auf dieser Sitzung wird ein Gesetzesentwurf eingebracht, in der die Gerechtigkeitslücke der Energiepauschale geschlossen wird. Ziel ist es noch in diesem Jahr, spätestens zum 01. Januar 2023, den Pensionärinnen und Pensionären die Pauschale auszuzahlen.
Frage von Evelin H. • 14.11.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 18.11.2022 die EPP erhalten Sie, sofern im Kalenderjahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Frage von Wolfgang V. • 13.11.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 11.07.2023 Nach den Energiepreispauschalen und den Einmalzahlungen wurde durch die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom mittlerweile eine zielgerichtete Entlastung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Betroffenheit erreicht
Frage von Petra W. • 11.11.2022
Antwort von Ronja Kemmer CDU • 15.11.2022 Dies gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die im gesamten Jahr 2022 Krankengeld beziehen, das aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus entsteht.
Frage von Herbert L. • 10.11.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 11.11.2022 Die Wohnortpflicht in Deutschland bei der Energiepreispauschale wird regelmäßig aber damit begründet, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders treffen.
Frage von Vera P. • 10.11.2022
Antwort von Thomas Heilmann CDU • 18.01.2023 Sollte es zu einer doppelten Auszahlung gekommen sein, korrigiert das Finanzamt die Auszahlungen mit der Einkommensteuerveranlagung 2022. Niemand ist mithin zweimal berechtigt.