Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten keine Inflationsausgleichsprämie.
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Da Wohnkosten bei niedrigen Einkommen oft die größte Belastung darstellen, haben wir außerdem das Wohngeld-Plus reformiert.
Guten Tag,
diese Frage klären Sie bitte mit Ihrem Dienstherren.
Die Auszahlungsmodalitäten unterscheiden sich aber in den einzelnen Branchen – wie auch die ganz grundsätzliche Entscheidung, ob überhaupt eine Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten gezahlt wird. Ob Ihr Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie bezahlt und gegebenenfalls wann, kann ich leider nicht beurteilen.
Auf die Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften habe ich als Abgeordneter keinen unmittelbaren Einfluss. Ich gehe aber davon aus, dass der Abschluss für den TV-L nicht schlechter als für den TVöD ausfällt.