Antwort 24.07.2024 von Johann Saathoff SPD
Die von Ihnen angesprochen Änderung bedarf einer Änderung der Verordnung. Das Verfahren zur Änderung ist im Gange.
Die von Ihnen angesprochen Änderung bedarf einer Änderung der Verordnung. Das Verfahren zur Änderung ist im Gange.
Die von Ihnen angesprochene Ministerialzulage ist ein Relikt aus einer anderen Zeit und gehört zu den Privilegien, die auf ihre zeitgemäße Berechtigung überprüft werden müssen.
Auf Bundesebene ist derzeit keine Einführung einer pauschalen Beihilfe zu den Krankenversicherungsbeiträgen für Beamte vorgesehen.
Eine Erhöhung des Pensionseintrittsalters bei Beamten ist von mir nicht geplant
Bereits in meiner ersten Antwort auf Ihre Frage habe ich deutlich gemacht, warum wir das gesetzliche Rentensystem modernisieren und zukunftsfähig gestalten müssen
Nicht zuständig.