Laut Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung soll bei der Bedarfsermittlung zur Sicherstellung der Mindestalimentation in Abhängigkeit vom Grundsicherungsniveau ein fiktives Partnereinkommen in Höhe von 538,00 Euro berücksichtigt werden.
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Der vorliegende Referentenentwurf hält die rechtlichen Vorgaben des vom Bundesverfassungsgericht geforderten Mindestabstands von 15 Prozent zwischen Beamtenbesoldung und Sozialhilfeniveau ein.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, einen verfassungsrechtlich tragfähigen Entwurf vorgelegt zu haben.
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Ich denke, der Begriff Lohndumping ist hier nicht angebracht
Wie Sie auch in der Begründung des Referentenentwurfes nachlesen können, sieht das BMI die Erwerbstätigkeit von Frauen heute eher als Regelfall an.