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Das von Ihnen angesprochene Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund (BBVAngG) wurde zwar am 6. November 2024 vom Kabinett beschlossen, kann aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen jedoch nicht mehr rechtzeitig im Bundestag beraten und verabschiedet werden.
Ich möchte darüber nicht spekulieren. Bundesministerin Faeser hat sich bei der dbb-Jahrestagung dahingehend geäußert, dass es angesichts der Neuwahl fraglich ist, ob der Deutsche Bundestag sich noch damit befassen wird, sie aber dafür wirbt. Ich hoffe jedenfalls, dass der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf noch beschließen wird.
Nachdem das Bundeskabinett am 6. November den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung beschlossen hat, liegt dieser aktuell im Bundesrat. Dieser befasst sich am heutigen 20. Dezember mit dem Gesetzentwurf. Für die anschließende mögliche Beratung im Deutschen Bundestag bleibt dann allerdings nur noch ein kleines Zeitfenster.
Die Besoldung ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungskonform.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die zur Wahrung des Abstandes zur sozialen Grundsicherung erforderliche Nettobesoldung künftig in der Weise ermittelt werden soll, dass regelmäßig auch vom Ehegatten/Partner ein ergänzender Beitrag zum gemeinschaftlichen Unterhalt der Ehe/Lebensgemeinschaft zu erwarten ist