(...) 140 GG grundgesetzlich geschützt. Das gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Raum. Religionsgemeinschaften können deshalb selbst regeln, wie sie ihre inneren Verhältnisse ordnen, welche Anforderungen an die Person eines Stelleninhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit der Stelle verbunden sind. (...)
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(...) Kirchliche Träger sollten ihre Angestellten nie schlechter stellen dürfen, als andere Träger - das sollte aber auch der Anspruch der Kirchen sein, besonders gemessen an ihren eigenen moralischen Ansprüchen. (...)
Es ist gut, dass diese Öffnung in den Kirchen und Religionsgemeinschaften ja schon seit einigen Jahren vorangeht. Erzieher(innen), Hausmeister, Reinigungskräfte brauchen regelmäßig nicht mehr der Konfession oder Religion des Arbeitgebersangehöhren. Beim Dienst am Altar sieht das sicher andern aus. (...)
(...) Zu 1.: Ich respektiere selbstverständlich die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Träger des durch das Grundgesetz garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nicht nur die Kirchen selbst als Religionsgemeinschaft, sondern auch alle ihnen in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen sind, wenn und soweit sie nach dem glaubensdefinierten Selbstverständnis der Kirchen ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, Auftrag und Sendung der Kirchen wahrzunehmen und zu erfüllen. (...)
(...) Wir treten für den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein. Der Staat muss unabhängig von den Religionen sein und Menschen, die aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen verfolgt werden, schützen. Allen Versuchen, Demokratie und gleiche Rechte für alle mit dem Verweis auf vermeintlich natürliche oder göttliche Gesetzmäßigkeiten einzuschränken, setzen wir Widerstand entgegen. (...)
(...) Generell halte ich von solch einer Begrenzung nichts, die Kirchen sollten als Arbeitgeber das Recht haben das Personal so auszuwählen, wie es ihren gewünschten Anforderungen, Philosophien und anderen spezifichen Gründen entspricht. Dies sollte meiner Meinung nach aber auch für jeden anderen Arbeitgeber gelten, von einer "Gleichmacherei" halte ich nicht viel. (...)