Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Antwort 04.09.2017 von Silke Launert CSU

(...) 140 GG grundgesetzlich geschützt. Das gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Raum. Religionsgemeinschaften können deshalb selbst regeln, wie sie ihre inneren Verhältnisse ordnen, welche Anforderungen an die Person eines Stelleninhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit der Stelle verbunden sind. (...)

Portrait von Wolfgang Karl
Antwort 19.09.2017 von Wolfgang Karl Die PARTEI

(...) Kirchliche Träger sollten ihre Angestellten nie schlechter stellen dürfen, als andere Träger - das sollte aber auch der Anspruch der Kirchen sein, besonders gemessen an ihren eigenen moralischen Ansprüchen. (...)

Portrait von Thomas Hacker
Antwort 23.08.2017 von Thomas Hacker FDP

Es ist gut, dass diese Öffnung in den Kirchen und Religionsgemeinschaften ja schon seit einigen Jahren vorangeht. Erzieher(innen), Hausmeister, Reinigungskräfte brauchen regelmäßig nicht mehr der Konfession oder Religion des Arbeitgebersangehöhren. Beim Dienst am Altar sieht das sicher andern aus. (...)

Portrait von Anette Kramme
Antwort 28.08.2017 von Anette Kramme SPD

(...) Zu 1.: Ich respektiere selbstverständlich die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Träger des durch das Grundgesetz garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nicht nur die Kirchen selbst als Religionsgemeinschaft, sondern auch alle ihnen in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen sind, wenn und soweit sie nach dem glaubensdefinierten Selbstverständnis der Kirchen ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, Auftrag und Sendung der Kirchen wahrzunehmen und zu erfüllen. (...)

Portrait von Sebastian Sommerer
Antwort 24.08.2017 von Sebastian Sommerer Die Linke

(...) Wir treten für den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein. Der Staat muss unabhängig von den Religionen sein und Menschen, die aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen verfolgt werden, schützen. Allen Versuchen, Demokratie und gleiche Rechte für alle mit dem Verweis auf vermeintlich natürliche oder göttliche Gesetzmäßigkeiten einzuschränken, setzen wir Widerstand entgegen. (...)

Portrait von Thomas Mainusch
Antwort 23.08.2017 von Thomas Mainusch FREIE WÄHLER

(...) Generell halte ich von solch einer Begrenzung nichts, die Kirchen sollten als Arbeitgeber das Recht haben das Personal so auszuwählen, wie es ihren gewünschten Anforderungen, Philosophien und anderen spezifichen Gründen entspricht. Dies sollte meiner Meinung nach aber auch für jeden anderen Arbeitgeber gelten, von einer "Gleichmacherei" halte ich nicht viel. (...)