Antwort 29.07.2026 von Carmen Wegge SPD
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene auch weiterhin nicht zustimmen.
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene auch weiterhin nicht zustimmen.
Ich lehne die anlasslose Chatkontrolle kategorisch ab.
Über einen entsprechenden Antrag wird im gesetzlich vorgesehenen IFG-Verfahren entschieden. Informationen zur Antragstellung finden Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Informationen zu Gesprächen zwischen Kanzleramt & OpenAI finden Sie in der Antwort der Bundesregierung unter https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106023.pdf