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Bei einer Infektion sind gerade in solchen Einrichtungen lebende Personen und solche, die wegen anderer Erkrankungen in Krankenhäusern behandelt werden, besonders gefährdet, dass eine Infektion mit dem Corona-Virus einen schweren oder tödlichen Verlauf nimmt
Diese Regelung ist übrigens nicht neu und gilt bereits schon für z.B. die Masernimpfung.
Sehr geehrter Herr K.,
ich nehme Bezug auf Ihre Frage vom 23. Januar 2022. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über abgeordnetenwatch.de beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären.
Ich selbst war und bleibe sehr kritisch, was den Einsatz bewaffneter Drohnen angeht.
Als Teil der Antragskommission der BDK ist es wichtig, dass ich Neutralität wahre und als unparteiische Vermittlerin auftrete.