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Zur letzten Bundestagswahl gingen insgesamt 1.031 Einsprüche ein, mit denen sich der Wahlprüfungsausschuss bereits in mehreren Sitzungen beschäftigt hat. Nach Aussage des Ausschussvorsitzenden wird der Einspruch des BSW, der auf eine Neuauszählung abzielt, vorrangig behandelt.
Der Wahlprüfungsausschuss wird sich mit Einsprüchen zur Bundestagswahl befassen
Mit der Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses vom 14. März ist eine Korrektur der Bundestagswahlergebnisse lediglich noch im Wahlprüfungsverfahren möglich.
Im Berliner Abgeordnetenhaus wird darüber nicht abgestimmt und nicht entschieden.
Wir als SPD stehen dafür, dass solche Prüfungen sorgfältig, aber ohne politische Inszenierung stattfinden.