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Tina Fischer
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Frage von Angelika L. •

Sehr geehrte Frau Fischer wie stehen Sie zum Antrag des BSW auf Neuauszählung der Bundestagswahl 2025?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau L.,

das Wahlrecht in Deutschland ist ein hohes Gut, das in unserem Grundgesetz verankert ist. Es legt nicht nur fest, wie Wahlen ablaufen, sondern auch, wie sie im Zweifel überprüft werden können. Diese Regeln sind im Wahlprüfungsgesetz genau beschrieben. Das Wahlprüfungsverfahren selbst führt der Deutsche Bundestag durch.

Dieses Verfahren läuft in zwei Stufen ab: Innerhalb von zwei Monaten nach einer Wahl können Einsprüche beim Bundestag einlegt werden. Der Wahlprüfungsausschuss prüft diese sorgfältig. Wird ein Einspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, sich im nächsten Schritt mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.

Ich finde es richtig und wichtig, dass diese Verfahren klar geregelt sind und gründlich durchgeführt werden. Zur letzten Bundestagswahl gingen insgesamt 1.031 Einsprüche ein, mit denen sich der Wahlprüfungsausschuss bereits in mehreren Sitzungen beschäftigt hat. Nach Aussage des Ausschussvorsitzenden wird der Einspruch des BSW, der auf eine Neuauszählung abzielt, vorrangig behandelt. Der Ausschuss wird nach Prüfung aller Fakten, Stellungnahmen und Erwiderungen einen Vorschlag an den Bundestag unterbreiten. Wann genau dieser vorliegt und wie er ausfallen wird, ist derzeit noch offen.

Ich halte es für richtig, dass die Prüfung der Einsprüche mit der notwendigen Sorgfalt und Gründlichkeit erfolgt. Auch wenn wir uns noch etwas gedulden müssen, zeigt das, wie verlässlich und stark unsere demokratischen Verfahren sind.

Mit freundlichen Grüßen 

Tina Fischer

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