Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Annett S. • 18.03.2019
Antwort von Sylvia Pantel WerteUnion • 28.06.2019 (...) Die Petition 90088 hat in der Mitzeichnungsfrist vom 25.03.2019 bis zum 22.04.2019 mit 7204 Unterzeichnern leider nicht die notwendige Mindestanzahl von 50000 Unterzeichnern erreicht, um öffentlich im Bundestag behandelt zu werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Petition erfolglos sein wird. Auf meine Nachfrage hin wurde mir vom Petitionsbüro im Deutschen Bundestag mitgeteilt, dass sich die Petition noch in der Prüfung befinde. (...)
Frage von Annett S. • 18.03.2019
Antwort von Kerstin Tack SPD • 03.04.2019 (...) Darüber hinaus die Information, dass die Krankenkassen die Kosten für Homöopathie durch eine entsprechende Aussage in ihrer Satzung auch weiterhin übernehmen können. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist lediglich die Möglichkeit eines optionalen Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen gestrichen worden. (...)
Frage von Annett S. • 18.03.2019
Antwort ausstehend von Stephan Pilsinger CSU Frage von Annett S. • 18.03.2019
Antwort von Bettina Hoffmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.03.2019 (...) Über die Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung wird der Petent informiert; bei positivem Entscheid wird die Petition dann veröffentlicht. Eine Petition wird aber auf jeden Fall im regulären Petitionsverfahren bearbeitet/geprüft - das ist unabhängig davon, ob sie zuvor veröffentlicht wird bzw. war. (...)
Frage von Annett S. • 18.03.2019
Antwort von Lothar Riebsamen CDU • 26.06.2019 (...) Nach wie vor besteht aber die Möglichkeit, dass Kassen die Versorgung mit Behandlungen und Medikamenten als Satzungsleistung anbieten. Ich bitte dar-über hinaus zu bedenken, dass trotz mangelnder Evidenz für die Wirksamkeit der Homöopathie, diese zu keiner Zeit grundsätzlich in Frage gestellt wurde. (...)
Frage von Annett S. • 18.03.2019
Antwort von Katrin Helling-Plahr FDP • 18.03.2019 (...) Der Tatsache, dass die Petition bisher nicht veröffentlich wurde, liegen keinerlei inhaltliche Erwägungen zu Grunde. Die Veröffentlichung wird nur aus den genannten verfahrenstechnischen Gründen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Insoweit ist es auch üblich, dass die Veröffentlichungen nicht streng nach Eingangsreihenfolge vorgenommen werden. (...)