Frage von Tobias K. • 13.12.2020

Antwort von Alois Gerig CDU • 18.01.2021
(...) Es ist in der Tat so, dass der verminderte Steuersatz nur für "Zucker und Zuckerwaren" gilt und für Xylit und Erythrit der Regelsteuersatz. (...)
(...) Es ist in der Tat so, dass der verminderte Steuersatz nur für "Zucker und Zuckerwaren" gilt und für Xylit und Erythrit der Regelsteuersatz. (...)
Der Umsatzsteuerdschungel ist nur noch schwer durchschaubar, das ist ein weiteres Beispiel dafür.
(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. (...)
Meine Fraktion und ich haben gegen diesen Antrag gestimmt.
Das Argument der Richter des EUGH liegt hier in der aus ihrer Sicht bestehenden Verwechslungsgefahr.