Frage von Morten S. • 07.09.2023

Antwort von Christoph Ploß CDU • 07.09.2023
Nein
Nein
In Anbetracht der Radikalisierung dieser Partei, darf ein Parteiverbotsverfahren nicht tabuisiert werden. Das bedarf einer sorgfältigen Prüfung im Vorfeld.
In drei Bundesländern wurde die AfD als offensichtlich rechtsradikal eingestuft und unterliegt der Überwachung durch den Verfassungsschutz.
Auch wenn ich aufgrund der Erfahrungen mit der NPD zögere, ein Verbotsverfahren anzustreben, bin ich als Demokratin höchst alarmiert, was die AFD anbelangt und wünsche mir auch eine genaue Beobachtung durch den Verfassungsschutz, um auf keinen Fall den Zeitpunkt zu verpassen, wenn eingegriffen werden muss
Das Verbot der AFD löst leider das Problem nicht, dass so viele die AFD wählen