Frage von Uwe U. • 12.09.2021

Antwort ausstehend von Saskia Ludwig CDU
Ich bin eindeutig dagegen, dass der Impfstatus die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufes oder auch jedes anderen Berufes begründen darf
bei dem Anfang September verabschiedeten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz haben wir beschlossen, dass eine Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus gegenüber Arbeitgebern in bestimmten Berufen gilt
Ich bin strikt gegen eine Entlassung der Betroffenen. Die Frage ist, ob man eine Testpflicht einführt.