(...) Für die aktuellen Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, zu denen auch Sie gehören, gelten die neuen Regelungen nicht. Sie erhalten Erhöhungen im Rahmen der Rentenanpassungen. (...)
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(...) Trotz der Tatsache, dass wir für die aktuell Erwerbsgeminderten keine großen Verbesserungen erzielen konnten, habe ich dem Gesetz in seiner jetzigen Form zugestimmt. Zum einem verbessern wir mit diesem Gesetz sofort die Situation von den ca. (...)
(...) Ich wünsche Ihnen, dass sich Ihre Situation immerhin durch die regelmäßigen Rentenanpassungen Stück für Stück verbessert. (...)
(...) Nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist beabsichtigt, die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, zu honorieren und ihnen über eine „Grundrente“ ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zu ermöglichen. (...)
(...) Dies ist auch der Grund, weshalb eine unmittelbare Übertragung der Neuregelung auf den Rentenbestand zurzeit nicht versprochen werden kann. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir die Lage der derzeitigen Erwerbsminderungsrentner durchaus auch in den Blick nehmen. Sie profitieren von den Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten ebenso wie von den zuletzt außergewöhnlich guten Rentenanpassungen, mit denen sichergestellt ist, dass die Rentner auch von der guten Lohnentwicklung profitiert haben. (...)
(...) Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass der Rentenpakt ein wichtiger Meilenstein ist, aber wir sind noch nicht am Ende des Weges. Wir werden für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und angehörige gepflegt haben, aber trotz langjähriger Beitragszahlung im Alter grundischerungsbedürftig sind, eine Grundrente einführen, die ein Alterseinkommen oberhalb des Grundsicherungsbedarfs sicherstellt und damit ihre Lebensleistung besser anerkennt. (...)