Antwort 12.11.2024 von Marco Buschmann FDP
Bei Reisen ins Herkunftsland, die nicht „nicht sittlich zwingend“ geboten sind, erfolgt die Aberkennung des Schutzstatus
Bei Reisen ins Herkunftsland, die nicht „nicht sittlich zwingend“ geboten sind, erfolgt die Aberkennung des Schutzstatus
Soweit es das Völkerrecht und unser Grundgesetz zulassen, sollten ausländische Straftäter ausgewiesen und abgeschoben werden. Mir ist aber wichtig, dass ein Straftäter vorher zumindest einen Teil seiner Strafe in einem deutschen Gefängnis absitzt.
Mein Einreiseverweigerung als Abgeordneter des deutschen Bundestages in die Ukraine habe ich natürlich nicht erwartet.
Ein bisher einmaliger Vorgang.
Was ich gesagt habe, ist, dass wir als Land nicht ohne weiteres Ersatzreisepapiere ausstellen sollten, die das Reisen durch Europa und die ganze Welt ermöglichen.