Antwort 13.01.2025 von Andrea Lindholz CSU
In Bezug auf die mögliche Aberkennung einer Aufenthaltserlaubnis, ist der gesamte Prozess, von der Prüfung bis zum Widerruf, bereits jetzt gesetzlich geregelt.
In Bezug auf die mögliche Aberkennung einer Aufenthaltserlaubnis, ist der gesamte Prozess, von der Prüfung bis zum Widerruf, bereits jetzt gesetzlich geregelt.
Abschiebung von afghanischen Straftätern war nur eine Schaufensteraktion