Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten ist seit zwei Jahrzehnten fester Bestandteil des Asylrechts und wird sowohl vom Grundgesetz als auch von der EU-Asylverfahrensrichtlinie anerkannt. Dennoch möchte ich betonen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention das Konzept sicherer Herkunftsstaaten nicht kennt.
Gespalten

Deshalb haben fordern wir einen Vorrang von Sachleistungen, was wir auch mit unserem „Deutschlandpakt für Migration“ zum Ausdruck bringen.
Während des Verfahrens besteht für die Petenten jedoch keine Pflicht, an die Botschaft des Verfolgerstaates heranzutreten. Im Gegenteil, da es sich ja um potentielle Verfolgung handelt, sollten die Antragsteller sich gegenüber ihrer Botschaft nicht bekennen müssen und sich so in Abhängigkeit oder gar Gefahr bringen müssen.