Antwort 25.10.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In Deutschland gibt es ein Grundrecht auf Asyl. Die Einstufung des Herkunftslandes als sicher schließt ein Recht auf Asyl nicht grundsätzlich aus.
In Deutschland gibt es ein Grundrecht auf Asyl. Die Einstufung des Herkunftslandes als sicher schließt ein Recht auf Asyl nicht grundsätzlich aus.
40.911 Personen (17,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt.

Wenn jemand hier auf Dauer arbeitet, Steuern zahlt und sich integriert- gerne bleiben
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht – so steht es im Artikel 16 a unseres Grundgesetzes.
Vor dem bundesgesetzlichen Rechtsrahmen gilt für Bayern: Soweit Sachleistungen rechtlich und tatsächlich möglich sind, werden diese in Bayern gewährt