Antwort 01.07.2024 von Daniela Ludwig CSU
Für die Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten ist die Bundestagsverwaltung zuständig. Es wird derzeit geprüft, inwieweit diese effektiver gestaltet werden kann.
Für die Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten ist die Bundestagsverwaltung zuständig. Es wird derzeit geprüft, inwieweit diese effektiver gestaltet werden kann.
Sie können sicher sein, dass wir als Demokratinnen und Demokraten diese Gefahren im Blick haben und uns bewusst sind, dass wir uns über weitere Schutzmaßnahmen Gedanken machen müssen
Die Rechtsposition der AfD wurde bestätigt.
danke für Ihre Nachricht. Allerdings sollten Sie diese vielleicht Herrn Henkel stellen. Mir ist dies unerklärlich.
Im Landkreis Leipzig gibt es bereits Projekte, die zum Ziel haben, sich dem Rechtsextremismus entgegenzustellen. Linksextremismus gehört jedoch ebenso bekämpft.