Darüber hinaus gibt es keinen Grund anzunehmen, dass Forschungsergebnisse zu vorhergehenden Mobilfunkstandards nicht auch auf 5G übertragbar sind. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage deshalb nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen.
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Die gesundheitlichen Folgen von Strahlenbelastung werden regelmäßig wissenschaftlich untersucht. Da es um den gesundheitlichen Schutz geht, werden jegliche Hinweise ernst genommen und in enger Kooperation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – hier liegt die Federführung – geprüft. Das Bundesamt für Strahlenschutz, welches im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegt, bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes. Ausführliche Informationen zur Wirkung der von Ihnen angesprochenen, hochfrequenten Strahlung, finden Sie auf den jeweiligen Websites und unter den folgenden Links:
(...) Die Grüne Bundestagsfraktion hat sich in einem eigenen Antrag "Breitband für alle - Digitale Infrastruktur flächendeckend ausbauen" (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/053/1905306.pdf) beschäftigt. (...)
(...) Dass in anderen Ländern Europas teilweise deutlich niedrigere Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung gelten, ist für uns ein Hinweis darauf, dass die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip nicht so konsequent anwendet, wie es andere Staaten tun. (...)
(...) All dies gilt im Grundsatz auch für 5G, sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Aus alledem ergibt sich, dass schädliche Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder unterhalb der Grenzwerte auf die menschliche Gesundheit nicht zu befürchten sind. (...)
(...) Sie schreiben mich in meiner Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten an. Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihre Frage zuständigkeitshalber an mein Büro im Bundesministerium für Gesundheit (patientenrechte@bmg.bund.de) zu richten. (...)