Antwort 06.08.2024 von Constantin Grosch SPD
Wenn, was derzeit - leider - nicht der Fall ist, die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegeben sind, halte ich es für geboten, dieses anzustreben.
Wenn, was derzeit - leider - nicht der Fall ist, die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegeben sind, halte ich es für geboten, dieses anzustreben.
Um der AfD das Feld nicht zu überlassen und unsere Demokratie und unsere Gesellschaft zu schützen, braucht es eine kluge Politik, die in der Lage ist, Probleme zu lösen und Zukunft zu gestalten.
Da bin ich desillusioniert.
Ich teile das Anliegen, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu prüfen.
. Ob eine Partei verfassungsfeindlich ist und damit verboten werden kann, obliegt nicht dem eigenen subjektiven Meinungsbild. Das Bundesverfassungsgericht kann in Ihrem angesprochenen Fall der Afd nur auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung tätig werden