Antwort 07.10.2021 von Barbara Fuchs BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Daher erscheint es mir sinnvoll zu prüfen, inwiefern § 50 Abs. 2 f. TAMG [...] sinnvoll angepasst werden kann.
Daher erscheint es mir sinnvoll zu prüfen, inwiefern § 50 Abs. 2 f. TAMG [...] sinnvoll angepasst werden kann.
Pro Wissenschaft.
Homöopathie kann nicht sicher verhindern, dass Covid-19 Erkrankte im Krankenhaus behandelt werden müssen. Für Homöopathie und Naturmedizin setze ich mich ein!
Von den gesetzlichen Krankenkassen sollten Medikamente, die medizinisch sinnvoll und auf ihre Wirksamkeit wissenschaftlich erfolgreich geprüft wurden, solidarisch übernommen werden.
Homöopathie wirkt nicht über den Placebo-Effekt hinaus - Kostenübernahme muss überprüft werden