Nur 1,13 % der registrierten oder zugelassenen Homöopathika sind als Tierarzneimittel registriert oder zugelassen, nur 193 von 17 094 homöopathischen Arzneimitteln werden zur Behandlung der tierischen Patienten zur Verfügung stehen. Für eine Behandlung nach den Prinzipien der klassichen Homöopathie reicht dies nicht aus.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.09.2021 von Maik Babenhauserheide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 07.09.2021 von Joachim Ebmeyer CDU
Alle Arzneimittel, die eine positive oder auch negative Wirkung auf ein Tier haben können, müssen durch einen Tierarzt verordnet werden.
Antwort 06.09.2021 von Stefan Schwartze SPD
Bis zuletzt haben wir uns dafür eingesetzt, den Einsatz von Humanhomöopathika bei nichtlebensmittelliefernden Tieren durch Tierheilpraktiker*innen zu ermöglichen.
Antwort ausstehend von Angela Lück SPD
Antwort ausstehend von Julian Pahlke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 01.09.2021 von Kai Jesiek Die Linke
Das sehe ich auch so: es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker*innen eingreift.