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Maik Babenhauserheide
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martina F. •

Ich wende mich gezielt an Sie um zu erfahren was Sie für mich tun können um meine Therapie- und Berufsfreiheit zu erhalten die ich durch das TAMG bedroht sehe

In der Erläuterung zur Petition https://www.openpetition.de/petition/online/therapiefreiheit-fuer-tiere-erhalten-tierarzneimittelgesetz-ueberarbeiten erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Ich würde mich über einen Austausch freuen was Sie tun können dass ich und meine Patientenbesitzer*innen sich zukünftig gesetzeskonform verhalten können obwohl sie meine Beratung und Homöopathie für Ihre Tiere als Methode bevorzugen, nicht zum Tierarzt gehen möchten um beispielsweise Arnica C1000, Schüsslersalz, Bachblüten o.a.m. verwenden zu können. Ich darf zwar beraten, verordnen aber darf nur der TA, WENN denn ein Zusatz "ad us vet" vorhanden ist und die Ziel-Tierart geprüft und zugelassen ist. Die Industrie signalisiert bereits dass es KEINE Nachzulassungen für Tiere geben wird. Können und werden Sie sich für meine Berufsfreiheit einsetzen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau F.,

nur 1,13 % der registrierten oder zugelassenen Homöopathika sind als Tierarzneimittel registriert oder zugelassen, nur 193 von 17 094 homöopathischen Arzneimitteln werden zur Behandlung der tierischen Patienten zur Verfügung stehen. Für eine Behandlung nach den Prinzipien der klassichen Homöopathie reicht dies nicht aus.

Dies stellt eine massive Einschränkung, letztendlich ein Berufsverbot dar. Es ist eine mittelbare Diskriminierung; da überproportional mehr Frauen als Männer den Beruf einer Tierheilpraktiker*in ausüben, handelt es sich um einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG.

Tabelle 1 des Anhangs zu EU-VO 37/2010 erklärt zudem homöopathische Zubereitungen in einer Verdünnung ab D 4 generell für unproblematisch in der Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. EU-VO 2019/6 steht einer solchen Regelung nicht entgegen und gestattet in Art. 105 Abs. 4 den Mitgliedstaaten ausdrücklich, die Verschreibung von Humanarzneien auch anderen Personen als Tierärzt*innen.

Mit freundlichen Grüßen 

Maik Babenhauserheide