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(...) Der Gesetzentwurf bringt also keine zusätzlichen Verpflichtungen für Ärzte mit sich, sondern schränkt pseudowissenschaftliche und außerhalb der Grenzen des regulären Gesundheitswesens praktizierte Verfahren ein (...)
(...) Ihre Fragestellung beruht auf einer Reihe unzutreffender Annahmen und Missverständnisse. (...)
(...) Bitte haben Sie Verständnis, dass Herr Rief Sie im Rahmen der Wahlkreiszuständigkeit an die Berliner Bundestagskollegen verweisen möchte (...)
(...) dass die seelsorgerische Arbeit durch das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen nicht behindert wird (...)