Antwort 16.09.2021 von Jochen Ott SPD
Bis dahin werden wir aber nichts unversucht lassen, das „Wahlkampfversprechen“ aller(!) noch in dieser Legislatur anzustoßen.
Bis dahin werden wir aber nichts unversucht lassen, das „Wahlkampfversprechen“ aller(!) noch in dieser Legislatur anzustoßen.
Allerdings fällt die Bildung in den Hoheitsbereich der Länder, einschließlich der Frage der Beschäftigungsart und Bezahlung der Lehrer:innen.
Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer in der Tat selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Beamte werden nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.