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Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht.
Die Rahmenbedingungen, welche angestellten Lehrern ausgesetzt sind, hat mit Gleichberechtigung unter Lehrern leider nicht viel zu tun
Bis dahin werden wir aber nichts unversucht lassen, das „Wahlkampfversprechen“ aller(!) noch in dieser Legislatur anzustoßen.
Allerdings fällt die Bildung in den Hoheitsbereich der Länder, einschließlich der Frage der Beschäftigungsart und Bezahlung der Lehrer:innen.