(...) 1. Es gibt keine Autonomie der Kirchen bei der Strafverfolgung – dies wäre rechtlich nach dem Grundgesetz nicht begründbar. Eine Paralleljustiz der Kirchen werden wir in strafrechtlichen Angelegenheiten nicht akzeptieren. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.10.2018 von Friedrich Straetmanns BSW
Antwort 03.10.2018 von Dirk Heidenblut SPD
(...) 1. Die Kirche hat keineswegs "volle Autonomie" in Sachen Strafverfolgung. Vielmehr gilt das deutsche Strafrecht hier ebenfalls und es wird, wie viele Urteile zeigen, auch umgesetzt. (...)
Antwort 08.11.2018 von Roman Müller-Böhm FDP
(...) auch ich bin an einer Aufklärung der Missbrauchsvorwürfe in der Kirche in höchstem Maße interessiert. (...)
Antwort 02.10.2018 von Stephan Brandner AfD
(...) Ihre Auffassung diesbezüglich ist nicht korrekt. Die Strafverfolgung unterliegt (jedenfalls in Deutschland) dem staatlichen Handeln, wie in jedem anderen Fall. (...)
Antwort 08.10.2018 von Eva Högl SPD
(...) Ich teile Ihre Kritik voll und ganz, dass dies jedoch nicht allein der katholischen Kirche überlassen sein sollte. Deswegen erwarte ich, dass die katholische Kirche umfassend mit der Justiz zusammenarbeitet und jede bekannt gewordene Tat anzeigt. (...)
Antwort ausstehend von Bodo Pfaff-Greiffenhagen CDU