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Die Entlastungsmaßnahmen zielen darauf ab, diese - etwa aufgrund einer geringen Tankkapazität entstandenen - Härtefälle auszugleichen.

Für den Fall, dass Energieunternehmen ihre Preise unrechtmäßig erhöhen, der Preisanstieg also nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse steht oder anderweitig begründbar ist, wird nun der Versorger in die Pflicht genommen. Er muss dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit der Preiserhöhung belegen.

Die Bundesregierung erarbeitet mit den Ländern unter Hochdruck eine Verwaltungsvereinbarung um die Auszahlung zu ermöglichen.

die Verwaltungsvereinbarung wurde im April nun endlich geschlossen und damit ist auch der Weg für die Antragsstellung endlich frei.

Die Bundesregierung prüft aktuell, inwiefern Heizstrom eine gesonderte Regel in der Strompreisbremse zugesprochen werden kann. Die Prüfung der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Insofern ist es noch unklar, ob es auch für Betreiber von Nachtstromspeicherheizungen zu einer Entlastung bei den Energiekosten kommen wird.