Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet. Es wird also der Vorjahrespreis dort abgefragt und dann berechnet, was der entsprechende Brennstoff gleicher Menge gekostet hätte.
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Denn das Merit-Order-Prinzip ist der entscheidende Mechanismus, damit Verbraucher*innen (auch mit dezentraler Einspeisung), Produktion und Industrieprozesse flexibel u. a. auf die Verfügbarkeit von Wind und Sonne reagieren können.
Die Entlastungsmaßnahmen zielen darauf ab, diese - etwa aufgrund einer geringen Tankkapazität entstandenen - Härtefälle auszugleichen.
Für den Fall, dass Energieunternehmen ihre Preise unrechtmäßig erhöhen, der Preisanstieg also nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse steht oder anderweitig begründbar ist, wird nun der Versorger in die Pflicht genommen. Er muss dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit der Preiserhöhung belegen.

Die Bundesregierung erarbeitet mit den Ländern unter Hochdruck eine Verwaltungsvereinbarung um die Auszahlung zu ermöglichen.