Frage von Petra E. • 15.09.2021

Antwort ausstehend von Iris Spranger SPD
Vergesellschaftung ist ein Möglichkeit des Staates zur sozialen Umgestaltung der Gesellschaft und im Grundgesetz so auch vorgesehen. Das Problem ist hierbei die Entschädigungssumme die an den ursprünglichen Eigentümer zu zahlen ist.
Der Senat muss einen Weg finden, mit dem Volksentscheid umzugehen.
ich werde mit NEIN stimmen. Die Enteignung ist mit sehr hohen Kosten verbunden und es entsteht keine einzige neue Wohnung.