Im Rahmen der bevorstehenden Reform zum Staatsangehörigkeitsrecht ist geplant, grundsätzlich die Mehrstaatigkeit zu ermöglichen.
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Eigentlich sollte die 1. Lesung nächste Woche stattfinden, die 2./3. Anfang Februar 2024.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, nachdem die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist und damit die doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, dann gelten entsprechend für Sie die neuen Regelungen.
Die Intention der FDP, die Reform nun weiter zu verzögern, kenne auch ich nicht, wir haben dazu keine weiteren Informationen der Kolleg:innen erhalten.
Nach aktuellem Zeitplan ist die 1. Lesung zur zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der 48. Kalenderwoche terminiert.
Das angesprochene Gesetz wurde am 30.11.23 in erster Lesung in den Bundestag eingebracht und am 19.01. in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt drei Monate später, also am 27.06.2024 in Kraft.