Ich hoffe, dass wir einen zeitnahen Abschluss der Staatsangehörigkeitsreform hinbekommen.
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Es gibt nun voran, die Staatsangehörigkeitsreform geht am 1. Dezember in die 1. Lesung im Bundestag. Für das Inkrafttreten habe ich noch kein anderes Datum als zu April 2024 vernommen bisher.
Erstens hat sich die bestehende Rechtslage, die eine Vermeidung der Mehrstaatigkeit als Regelfall vorsieht, aus meiner Sicht bewährt.
Es gibt nun voran, die Staatsangehörigkeitsreform geht am 1. Dezember in die 1. Lesung in den Bundestag.
Selbstverständlich kenne ich die aktuelle Rechtslage, da ich sie in der geltenden Fassung mit der SPD in der letzten Wahlperiode verhandelt habe. Insofern weiß ich auch um die vorhandenen Schwächen.
Im Rahmen der bevorstehenden Reform zum Staatsangehörigkeitsrecht ist geplant, grundsätzlich die Mehrstaatigkeit zu ermöglichen.