
Dazu können Ihnen nur Bundestagsabgeordnete (aus Niedersachsen) antworten. Als Landtagsabgeordneter aus S-H habe ich keine Informationen zur Bundesgesetzgebung.
Dazu können Ihnen nur Bundestagsabgeordnete (aus Niedersachsen) antworten. Als Landtagsabgeordneter aus S-H habe ich keine Informationen zur Bundesgesetzgebung.
Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt.
Die gesetzlichen Renten dagegen werden von der Rentenversicherung gezahlt und unterliegen nicht Tarifverträgen, aber dafür der jährlichen Rentenanpassung durch die Bundesregierung und den Bundesrat, die sich wiederum an der allgemeinen Lohnentwicklung (und dadurch mittelbar auch an der Inflation) orientiert.
Meine Antwort auf Ihre Frage können Sie hier lesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/warum-haben-ruhestaendler-der-bundesagentur-fuer-arbeit-keinen-anspruch-auf-den-inflationsausgleich.
Müttern steht im Rahmen ihres Mutterschutzes bis max. 12 Wochen nach der Geburt des Kindes der Inflationsausgleich zu.
Deswegen folgt auch die jährliche Anpassung der Renten grundsätzlich der Lohnentwicklung. Die Preisentwicklung wird bei der Rentenanpassung dagegen nicht berücksichtigt.