im April d.J. wurde sich auf eine Tariferhöhung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes um einen Sockelbetrag von 200 Euro und eine prozentuale Erhöhung von 5,5 Prozent ab dem kommenden Frühjahr geeinigt.
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Dazu können Ihnen nur Bundestagsabgeordnete (aus Niedersachsen) antworten. Als Landtagsabgeordneter aus S-H habe ich keine Informationen zur Bundesgesetzgebung.
Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt.
Die gesetzlichen Renten dagegen werden von der Rentenversicherung gezahlt und unterliegen nicht Tarifverträgen, aber dafür der jährlichen Rentenanpassung durch die Bundesregierung und den Bundesrat, die sich wiederum an der allgemeinen Lohnentwicklung (und dadurch mittelbar auch an der Inflation) orientiert.
Meine Antwort auf Ihre Frage können Sie hier lesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/warum-haben-ruhestaendler-der-bundesagentur-fuer-arbeit-keinen-anspruch-auf-den-inflationsausgleich.