
Die Take-or-Pay-Klausel greift nicht, wenn die vertraglich vereinbarten Gasmengen nicht geliefert werden.
Die Take-or-Pay-Klausel greift nicht, wenn die vertraglich vereinbarten Gasmengen nicht geliefert werden.
Es ist aber klar, dass die russischen Unternehmen seit dem vergangenen Jahr nicht mehr liefern und daher vertragsbrüchig sind.
Auch für diesen Winter arbeitet das Wirtschaftsministerium daran, Engpässe in der Energieversorgung zu verhindern
Auf Ihre Frage, ob Eigentümer ab 2024 auf Gasheizungen verzichten müssen, kann ich Ihnen ganz klar sagen: Nein!
In den jetzt bekannt gewordenen Plänen für die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sind unterschiedliche Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.