Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand liegt noch kein konkreter Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung der Besteuerung von Kryptowerten vor. Die Diskussionen in Berlin werde ich und meine Fraktion jedoch aufmerksam verfolgen.
Derzeit gilt die einjährige Haltefrist für private Kryptowerte weiterhin unverändert nach § 23 EstG. Eine Bestandsschutzregelung ist mangels neu beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt.
Grundsätzlich sehen wir als SPD Bitcoin nicht als Sonderfall unter den Kryptowährungen und betrachten ihn ebenfalls als digitalen Vermögenswert.
Grundsätzlich sehen wir als SPD Bitcoin nicht als Sonderfall unter den Kryptowährungen und betrachten ihn ebenfalls als digitalen Vermögenswert.