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Werden Sie einer Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte zustimmen? Und halten Sie dann eine Bestandsschutzregelung für bereits erworbene Bestände für zwingend?

Marvin Schulz
CDU
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Frage von Daniel R. •

Werden Sie einer Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte zustimmen? Und halten Sie dann eine Bestandsschutzregelung für bereits erworbene Bestände für zwingend?

Sehr geehrter Herr Schulz,

als Berliner Bürger und Softwareentwickler unter 30 baue ich privat Altersvorsorge auf, weil ich nicht davon ausgehe, dass die gesetzliche Rente für meine Generation allein tragen wird. Ein Teil davon sind Kryptowerte, die ich langfristig halte.

Öffentlich wurde berichtet, dass Sie gegenüber Bürgern erhebliche rechtliche Bedenken gegen die geplante Abschaffung geäußert haben. Der Finanzplan des Bundes (BT-Drs. 21/7301) kündigt an, im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Im Jahressteuergesetz 2026 ist die Regelung dagegen nicht enthalten.

Besonders interessiert mich Ihre Position zur zweiten Frage: Beim Übergang zur Abgeltungsteuer 2009 blieben vor dem Stichtag erworbene Aktien steuerfrei. Für Kryptowerte gibt es bisher keine vergleichbare Zusage.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Antwort ausstehend von Marvin Schulz CDU
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