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Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Die bisherige Rechtslage deckt das von Ihnen beschriebene Szenario in weiten Teilen ab. Gemäß § 434 BGB ist die Kaufsache frei von Mängeln zu übergeben.
Eine neu zu schaffende Verpflichtung der Bauherren zur Durchführung einer Wohnflächenermittlung würde gegenüber dem Status Quo ein Mehr an Bürokratie und zusätzliche Kosten bedeuten.
Durch eine einheitliche Berechnungsmethode für die tatsächliche Wohnfläche sollte mehr Transparenz und Rechtsicherheit geschaffen werden.
Ist die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete mindern. Eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung ist in diesem Fall ebenfalls möglich.