
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Durch eine einheitliche Berechnungsmethode für die tatsächliche Wohnfläche sollte mehr Transparenz und Rechtsicherheit geschaffen werden.

Ist die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete mindern. Eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung ist in diesem Fall ebenfalls möglich.

Vor diesem Hintergrund sehe ich eine verpflichtende Feststellung durch einen Sachverständigen für jede Immobilie kritisch. Bauen und Wohnen sind bereits sehr teuer.

Es ist wichtig zu betonen, dass Bürger grundsätzlich nicht für Fehler der Verwaltung zahlen sollten

So ist zumindest für Mieterinnen und Mieter klar geregelt, dass auch nur für die zur Verfügung stehende Wohnfläche Miete gezahlt werden muss.