Antwort ausstehend von Karsten Hilse AfD
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Antwort 20.02.2025 von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie Sie selbst schreiben, ist es bekannt, dass es leider oft auch nachträglich zu Streitigkeiten kommt über die genaue Größe der Wohnfläche.
Antwort 03.10.2024 von Malte Kaufmann AfD
Der Mieter oder Immobilienkäufer sollte die tatsächliche Größe der Wohnfläche bezahlen, die er mietet oder erwirbt.
Antwort 07.10.2024 von Bernd Rützel SPD
Die SPD setzt sich für eine höhere Transparenz bei Mietverträgen ein. Entsprechende Maßnahmen müssen praktikabel und umsetzbar sein.
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 20.09.2024 von Alois Rainer CSU
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.