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(...) Damit stellen wir sicher, dass 1,3 Millionen Menschen eine höhere Rente, zum Teil eine deutlich höhere Rente als heute erhalten werden. Wir haben die Grundrente bewusst als Rechtsanspruch formuliert, der nicht zusätzlich beantragt werden muss. Niemand muss dafür zum Sozialamt gehen. Damit erkennen wir Lebens- und Arbeitsleistungen an. (...)

(...) Ich möchte auch nochmal darauf hinweisen, dass die Grundrente nicht extra beantragt werden muss. Die Überprüfung und die Auszahlung erfolgen automatisch – ab Mitte 2021. (...)


Pflegezeiten führen innerhalb der RV seit Mai 1995 zu Beitragszeiten und werden seitdem systematisch erfasst. Pflegetätigkeiten, die vor diesem Zeitpunkt liegen, können mit den Daten der Deutschen Rentenversicherung nicht umfassend abgebildet werden.